In LackTracking.de werden alle Mängel aufgelistet. Sämtliche Mängel erhalten einen Status. Der nächste Schritt nach der Erfassung, ist den Mangel wirkungsvoll anzuzeigen. In der Tabelle der Mängel können wir jede bauliche Unzulänglichkeit dem Verursacher zuordnen. Der Link "zuordnen" öffnet die Maske, wie im Artikelbild dargestellt. Füllen wir das Format aus, kann der Mangel über den Button "Mangel anzeigen", dem Verursacher mitgeteilt werden. Der Verursacher erhält eine Email, in der aufgefordert wird, den Mangel fristgerecht zu beseitigen. Der Status des Mangels wird in LackTracking.de automatisch auf "angezeigt" geändert.
Über die Frist kann heftig diskutiert werden. Sicherlich ist der Einzelfall abzuwägen, meist sind zwei Wochen ausreichend.
"Die Frist nach § 281 Abs. 1 S. 1 BGB muss so bemessen sein, dass der Schuldner in der Lage ist, den Mangel zu beseitigen. Angemessen ist die Frist, wenn während ihrer Dauer die Mängel unter größten Anstrengungen des Unternehmers beseitigt werden können. Maßgeblich sind hierbei sämtliche Umstände des Einzelfalles, die insgesamt für die Beurteilung der Angemessenheit nach diesem Bewertungskriterium von Bedeutung sind. ..." aus: OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2016 - I-21 U 180/15