Gutes Recht für Bauherren: Kein Abzug mehr für "neu statt alt"

Baurecht

Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2025

Worum geht es?

Stellen Sie sich vor: Sie lassen ein Haus bauen. Nach ein paar Jahren entdecken Sie einen Mangel. Zum Beispiel Risse in einer Wand. Die Firma muss den Mangel beseitigen. Das kostet viel Geld.

Bisher haben Baufirmen oft gesagt: "Sie haben das Haus doch schon einige Jahre genutzt. Wenn wir jetzt reparieren, wird die Wand wie neu. Sie halten dadurch länger. Also müssen Sie einen Teil der Kosten selbst zahlen."

Das nennt man in der Fachsprache "Abzug neu für alt".

Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden: Das ist in den meisten Fällen nicht erlaubt.

Der Fall: Risse im Fahrsilo

Ein Landwirt hatte 2009 einen Bauunternehmer beauftragt. Er sollte ein Fahrsilo bauen. Das ist eine große Anlage aus Beton. Dort lagert man Futter für die Tiere.

Im September 2010 war das Silo fertig. Der Landwirt bezahlte den vollen Preis.

Doch dann kamen die Probleme:

  • Es bildeten sich große Risse im Beton
  • Die Oberfläche war uneben

Der Landwirt ließ einen Sachverständigen prüfen. Der bestätigte: Das Silo hat Mängel. Der Landwirt wollte das Geld für die Reparatur. Das waren 120.000 Euro.

Der Streit vor Gericht

Der Streit ging durch mehrere Gerichte:

Das Landgericht sagte: Der Landwirt bekommt alle 120.000 Euro.

Das Oberlandesgericht Nürnberg sah es anders. Es sagte:

"Das Silo hat normalerweise eine Lebensdauer von 16 Jahren. Der Landwirt hat es schon 5 Jahre genutzt. Wenn die Firma jetzt repariert, hält das Silo wieder lange. Also bekommt der Landwirt ein neues Silo für ein altes. Das ist ein Vorteil. Deshalb muss er etwa ein Drittel der Kosten selbst zahlen."

Das Oberlandesgericht kürzte die Summe also auf 80.000 Euro.

Der Landwirt war damit nicht einverstanden. Er ging vor den Bundesgerichtshof (kurz: BGH). Das ist das höchste Gericht für solche Fälle in Deutschland.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH gab dem Landwirt Recht. Er bekommt die vollen 120.000 Euro.

Die wichtigsten Argumente des Gerichts:

1. Die Firma muss ein fehlerfreies Bauwerk liefern. Das ist ihre Hauptpflicht. Wenn sie das nicht tut, muss sie für die Reparatur zahlen. Voll und ganz.

2. Der Kunde bekommt keinen echten Vorteil. Er bekommt nur das, was ihm von Anfang an zustand: ein Bauwerk ohne Fehler.

3. Die Firma darf nicht von ihrem Fehler profitieren. Wenn die Firma einen Abzug bekäme, wäre sie besser gestellt, als wenn sie gleich richtig gebaut hätte. Das wäre ungerecht.

4. Das Gesetz sieht keinen solchen Abzug vor. Im Gesetz steht: Die Firma trägt alle Kosten der Reparatur. Es steht nichts davon, dass der Kunde einen Teil zahlen muss, nur weil der Mangel spät auftritt.

Wann gibt es trotzdem einen Abzug?

Der BGH hat eine Ausnahme zugelassen: die sogenannten "Sowieso-Kosten".

Ein Beispiel zur Erklärung: Stellen Sie sich vor, Sie haben für das Silo eine billige Sorte Beton bestellt. Die Firma hätte aber wissen müssen: Diese Sorte ist zu schwach. Bei der Reparatur wird nun eine bessere Sorte Beton verwendet. Diese bessere Sorte hätte von Anfang an mehr gekostet. Diesen Mehrpreis müssen Sie als Kunde selbst zahlen. Denn das hätten Sie "sowieso" zahlen müssen, wenn alles gleich richtig gemacht worden wäre.

Außerdem hat der BGH eine Frage offen gelassen: Was passiert, wenn der Kunde absichtlich lange wartet, bevor er den Mangel meldet? Und dadurch die Reparatur viel teurer wird? Diese Frage müssen die Gerichte in Zukunft noch klären.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Für Bauherren und Hauskäufer ist das eine gute Nachricht:

  • Wenn an Ihrem Haus später ein Mangel auftaucht, müssen Sie nicht mehr für einen Teil der Reparatur zahlen.
  • Auch wenn Sie das Haus schon viele Jahre genutzt haben.
  • Die Baufirma muss die volle Reparatur bezahlen.

Für Baufirmen und Handwerker wird es schwieriger:

  • Sie können nicht mehr argumentieren: "Der Kunde hat doch schon profitiert."
  • Sie müssen die Reparatur voll bezahlen, auch nach vielen Jahren.
  • Es lohnt sich also, von Anfang an sorgfältig zu arbeiten.

Warum ist das Urteil wichtig?

Das Urteil schafft Klarheit. Bisher gab es viel Streit darüber, ob ein Abzug erlaubt ist oder nicht. Viele Gerichte haben das unterschiedlich entschieden. Der BGH hat jetzt eine einheitliche Linie festgelegt.

Außerdem passt das Urteil zu einer ähnlichen Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2022. Damals ging es um den Kauf einer gebrauchten Immobilie. Auch dort hatte der BGH gesagt: Kein Abzug "neu für alt".

Jetzt gilt das Gleiche für das Werkvertragsrecht. Also überall dort, wo eine Firma etwas für einen Kunden herstellt oder repariert.

Zusammenfassung in einem Satz

Wer eine mangelhafte Bauleistung erhält, bekommt die volle Reparatur bezahlt – auch nach Jahren und auch dann, wenn das Bauwerk dadurch länger hält.

Quelle: BGH, Urteil vom 27. November 2025, Aktenzeichen VII ZR 112/24

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