Die CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, „CSRD“, RL (EU) 2022/2464) ist eine europäische Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, umfassender und detaillierter über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten. Sie wurde im Dezember 2022 verabschiedet und ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD).
Was ist das genau?
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Erweiterter Anwendungsbereich: Die CSRD gilt für alle großen Unternehmen (als auch größere AöR) in der EU, unabhängig von ihrer Branche. Das betrifft etwa 50.000 Unternehmen, was deutlich mehr ist als unter der NFRD.
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Berichterstattungspflichten: Unternehmen müssen detaillierte Informationen zu umweltbezogenen, sozialen und governance-bezogenen (ESG) Themen offenlegen. Dazu gehören Angaben zu Klima- und Umweltauswirkungen, sozialen Belangen, Arbeitnehmerrechten, Menschenrechten und Korruption.
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Standardisierte Berichtsformate: Die Berichterstattung erfolgt nach einheitlichen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS), die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt werden.
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Externe Prüfung: Die Nachhaltigkeitsberichte müssen von einem unabhängigen Dritten geprüft werden, um die Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Angaben zu gewährleisten.
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Digitale Berichterstattung: Unternehmen müssen ihre Berichte in einem digitalen, maschinenlesbaren Format einreichen, um die Zugänglichkeit und Vergleichbarkeit der Daten zu verbessern.
Welches Ziel soll das haben?
- Transparenz und Vergleichbarkeit: Die Richtlinie zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern, sodass Investoren, Verbraucher und andere Stakeholder fundierte Entscheidungen treffen können.
- Nachhaltigkeitsstrategien fördern: Unternehmen sollen dazu angeregt werden, nachhaltige Geschäftsstrategien zu entwickeln und umzusetzen.
- Klimaschutz: Durch detaillierte Berichte über Klimaauswirkungen sollen Unternehmen verstärkt Maßnahmen zum Klimaschutz ergreifen.
Welche Bedeutung und Auswirkung wird das haben?
Die CSRD stellt einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit in der Unternehmensführung dar. Sie fordert von Unternehmen, Nachhaltigkeitsaspekte stärker in ihre Geschäftsmodelle und Entscheidungsprozesse zu integrieren. Dies kann langfristig zu einer nachhaltigeren und gerechteren Wirtschaft beitragen. Für weitere Informationen können Sie die offizielle Seite der Europäischen Kommission zur CSRD besuchen: Europäische Kommission - CSRD.
Ist Eile geboten?
Die wesentlichen Fristen für die Einführung der CSRD-Berichtspflichten sind:
Große Unternehmen: Unternehmen, die bereits unter die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen, müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 nach der CSRD berichten. Ihre Berichte müssen 2025 eingereicht werden.
Weitere große Unternehmen: Alle anderen großen Unternehmen, die bisher nicht unter die NFRD fielen, müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 nach der CSRD berichten, mit Einreichung der Berichte im Jahr 2026.
Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMUs): Diese Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2026 nach der CSRD berichten, mit Berichterstattung ab 2027. Es gibt eine Möglichkeit, die Berichterstattung für zwei Jahre zu verschieben, was bedeutet, dass sie die Anforderungen erst ab 2028 vollständig erfüllen müssten.
Es ist genügend Zeit, um sich auf die neuen Berichtspflichten vorzubereiten und die erforderlichen Prozesse und Systeme zu implementieren. Ratsam ist schon jetzt die interne Datenqualität zu verbessern. Berichte lassen sich dann genauer generieren.