Baurecht

Gutes Recht für Bauherren: Kein Abzug mehr für "neu statt alt"

Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2025

Worum geht es?

Stellen Sie sich vor: Sie lassen ein Haus bauen. Nach ein paar Jahren entdecken Sie einen Mangel. Zum Beispiel Risse in einer Wand. Die Firma muss den Mangel beseitigen. Das kostet viel Geld.

Bisher haben Baufirmen oft gesagt: "Sie haben das Haus doch schon einige Jahre genutzt. Wenn wir jetzt reparieren, wird die Wand wie neu. Sie halten dadurch länger. Also müssen Sie einen Teil der Kosten selbst zahlen."

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